Sperrmüll Entsorgung in Neu-Ulm : Sperrmüll umfasst normalerweise alle beweglichen Einrichtungsgegenstände, sofern diese nicht fest mit der Wohnung verbunden sind. Bodenbeläge, Zimmertüren, Wandverkleidungen oder auch Tapeten zählen demzufolge nicht zum Sperrmüll. Daher gestaltet es sich für die meisten schwierig, diesen zu entsorgen. Auch für den Sperrmüll hat der Gesetzgeber verbindlich festgeschrieben, dass dieser zunächst erst einmal systematisch zu sammeln ist. Unser Unternehmen übernimmt gern die Entsorgung von Ihrem Sperrmüll. Bei Fragen rufen Sie uns gerne an oder schreiben uns eine Mail.